Ritter Immobilien e. K.
Verkauf von Haus- und Grundbesitz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.
Alle Angaben, die der Makler von Verkäufer- bzw. Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeiten weiter gegeben.
Sollten diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht.
Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommen
Kaufvertrages, ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.
Die Maklerprovision ist beim Vertragsabschluss verdient und zahlbar.
Unsere Angebote dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
Zuwiderhandlung verpflichtet zur Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision.
Eine von uns schriftlich oder mündlich mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss wird - wenn nicht unverzüglich
(schriftlich mit Quellenangabe) Widerspruch erfolgt - als bisher unbekannt anerkannt.
Gerichtsstand ist Aachen.
GELDWÄSCHEGESETZ (GWG):
Als Maklerunternehmen ist Ritter Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu
verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres
Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.